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Triamed Kreisklinik Prien am Chiemsee Triamed Kreisklinik Bad Aibling Triamed Kreisklinik Wasserburg
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Das Kommunalunternehmen


Das Kommunalunternehmen ist Träger von drei Kreiskliniken im Landkreis Rosenheim mit den Standorten Prien am Chiemsee, Wasserburg am Inn und Bad Aibling.
 
 
 
Franz Huber Vorstand & Betriebswirtschaftlicher Leiter der Kreisklinik Wasserburg
Franz Huber Vorstand & Betriebswirtschaftlicher Leiter der Kreisklinik Wasserburg
Prof. Dr. med. Josef Stadler Ärztlicher Direktor
Prof. Dr. med. Josef Stadler Ärztlicher Direktor
Hans Albert Pflegedienstleiter
Hans Albert Pflegedienstleiter
 
 

Der Vorstand


Der Vorstand leitet das Kommunalunternehmen eigenverantwortlich.
Der Vorstand wird bei der Leitung der Krankenhausbetriebe durch ein beratendes Direktorium  unterstützt. Dieses besteht neben dem Vorstand aus dem/der Ärztlichen Direktor/in und der Pflegedienstleitung. Der Vorstand ist jeweils auch Vorsitzender der einzelnen Krankenhausleitungen.
 
 
 

Der Vorstand hat folgende Aufgaben und Zuständigkeiten:


Allgemeine Aufgaben und Pflichten:

  • Sicherstellung einer bedarfsgerechten medizinischen Versorgung der Bevölkerung gemäß den Vorgaben der Landesplanung, des Trägers und den Verträgen mit Krankenkassen und -versicherungen.
  • Leitung der Krankenhausbetriebe und des gesamten Kommunalunternehmens
  • Weiterentwicklung eines konkurrenzfähigen Leistungsangebotes
  • Wahrnehmung von fachlich und wirtschaftlich vorteilhaften Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Anbietern von Gesundheits- und  zugehörigen Servicedienstleistungen.
 
 
 

Einzelzuständigkeiten


Der Vorstand ist zuständig für:

  • Dienstleistungskonzept, Vertrieb und Marketing
  • Personalwesen
  • Beschaffungswesen
  • Organisation und allgemeiner Geschäftsbetrieb
  • Medizinischer und Pflegerischer Bereich
  • Delegation von Kompetenz und Verantwortung an entsprechende Leitungs- und
  • Fachkräfte (Ärztlichen Direktor, Ärztliche Leitungen, Abteilungsleiter und Pflegedienstleitung) und Überwachung
  • Qualitätsmanagement
  • Finanzwesen und Controlling
 
 
 
 

Direktorium


Der Vorstand bildet ein Direktorium des Kommunalunternehmens als
Beratungsgremium, das aus folgenden Personen besteht:

  • Vorstand
  • Ärztlichem/r Direktor/in
  • Pflegedienstleitung

Zu den Aufgaben des Direktoriums gehören insbesondere:

  • Analyse des Gesundheits- bzw. Krankenhausmarktes
  • Weiterentwicklung des Dienstleistungsangebotes des Kommunalunternehmens und seiner Krankenhäuser
  • Kooperation der und Arbeitsteilung zwischen den einzelnen Krankenhäusern
  • Suche nach geeigneten Kooperationspartnern und leitenden Mitarbeitern
  • Erlös- und Belegungssicherung
  • Organisationsanpassung und Restrukturierung
  • Kostenoptimierung
  • Übergeordnetes Controlling
  • Rahmenvorgaben zum Qualitätsmanagement
  • Weiterbildungsprogramm für die Mitarbeiter
  • Marketing- und Vertriebsplanung
 
 
 
 

Ärztlicher Direktor


Die Ärztlichen Leitungen und die bzw. der amtierende Ärztliche Direktor/in der  Krankenhäuser des Kommunalunternehmens schlagen im Einvernehmen mit dem Vorstand aus dem Kreis der Chefärzte/innen eine/n Ärztliche/n Direktor/in und mindestens eine Stellvertretung für das Kommunalunternehmen vor.

Der/die Ärztliche Direktor/in ist Mitglied des Direktoriums des Kommunalunternehmens. Im Einvernehmen  und im Auftrag des Vorstandes
  • vertritt er/sie das medizinische Dienstleistungsangebot des Kommunalunternehmens und seiner Krankenhäuser nach außen.
  • pflegt und koordiniert er die fachlichen Beziehungen zu niedergelassenen Ärzten, anderen Krankenhäusern und Gesundheitsdienstleistern, den medizinischen Diensten der Sozialleistungsträger und Versicherungen und den für die medizinische Versorgung zuständigen Behörden.
  • hat er die Federführung beim Entwurf des medizinischen Teils des Dienstleistungskonzeptes des Kommunalunternehmens
  • koordiniert und optimiert er die medizinische Arbeitsteilung der einzelnen Krankenhäuser und schlichtet dabei entstehende Meinungsverschiedenheiten und Konflikte
  • achtet er zentral auf medizinische Qualität, Patientenorientierung und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der medizinischen Tätigkeit.
 
 
 
 

Pflegedienstleitung


Die Pflegedienstleitung hat im Rahmen der Vorgaben und Delegation durch den Vorstand insbesondere folgende Aufgaben:

  • Koordination der Zusammenarbeit des Pflege- und Funktionsdienstes, zusammen mit den jeweiligen stellvertretenden Pflegedienstleitungen vor Ort, innerhalb jedes Krankenhauses sowie zwischen den Krankenhäusern (z. B. Personalpool)
  • Aufstellung, Überwachung und Anpassung der Dienst- und Urlaubspläne
  • Entwicklung, Einführung und Anpassung von neuen Organisations-, Dienst- und Arbeitszeitmodellen
  • Optimierung der Zusammenarbeit mit den anderen Diensten der Krankenhäuser,
  • Fach- und Dienstaufsicht sowie Weisungsbefugnis gegenüber dem der Pflegedienstleitung unterstellten Personal, soweit die ärztliche Fachkompetenz nicht berührt wird
  • Förderung des Dienstleistungs- und Servicecharakters und der Patientenzuwendung, Festlegen von pflegerischen Standards und Qualitätssicherung in der Pflege
  • Überwachung der Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der pflegerischen Versorgung, Aufbau und Durchführung eines Pflegecontrolling
  • Verantwortung für das interne Budget in der Pflege
  • Vorschlagsrecht und Mitwirkung bei der Personalbedarfsplanung und einer bedarfsorientierten Personalentwicklung und -auswahl für den Pflege- und Funktionsdienst
  • Bedarfsorientierte Fort- und Weiterbildung in der Pflege
  • Sicherstellung einer qualifizierten und gesetzeskonformen Ausbildung der PflegeschülerIinnen in Zusammenarbeit mit der Leitung der Krankenpflegeschule

Die Pflegedienstleitung ist Mitglied des Direktoriums des Kommunalunternehmens  und der Krankenhausleitungen.