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Abdominale Operationen
Bei diesen Eingriffen ist die Durchführung eines Bauchschnitts erforderlich, welcher üblicherweise im Bereich der Schamhaarobergrenze (Bikinischnitt) gelegt wird. Die Narbe ist damit in der Regel die gleiche wie nach einem Kaiserschnitt.
Notwendig wird dieses Vorgehen zum Beispiel, wenn bei stark vergrößerter Gebärmutter eine Myomausschälung oder Gebärmutterentfernung durchgeführt werden muss, desweiteren auch bei starken Verwachsungen oder nach zahlreichen Voroperationen. Bei Verdacht oder Nachweis von bösartigen Tumoren am inneren Genitale (Gebärmutter, Eierstöcke) wird in aller Regel ebenfalls ein Bauchschnitt – hier jedoch meist ein Längsschnitt – durchgeführt.
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